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   VGH Bayern, 22.07.2003 - 3 ZB 03.806   

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https://dejure.org/2003,63415
VGH Bayern, 22.07.2003 - 3 ZB 03.806 (https://dejure.org/2003,63415)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.2003 - 3 ZB 03.806 (https://dejure.org/2003,63415)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 3 ZB 03.806 (https://dejure.org/2003,63415)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Soldaten und Beamte sollen die streitgegenständliche Zulage erhalten, die bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten einem erheblichen Zeitdruck sowie einer hohen Verantwortung, d.h. seelischem Stress, ausgesetzt sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2003 - 3 ZB 03.806 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Soldaten und Beamte sollen die streitgegenständliche Zulage erhalten, die bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten einem erheblichen Zeitdruck sowie einer hohen Verantwortung, d.h. seelischem Stress, ausgesetzt sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2003 - 3 ZB 03.806 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Soldaten und Beamte sollen die streitgegenständliche Zulage erhalten, die bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten einem erheblichen Zeitdruck sowie einer hohen Verantwortung, d.h. seelischem Stress, ausgesetzt sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2003 - 3 ZB 03.806 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 09.312

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

    Es muss sich um einen unmittelbaren Beitrag des Beamten oder Soldaten zur Flugsicherheit handeln, in dessen Rahmen dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden (BayVGH vom 22.7.2003 Az. 3 ZB 03.806 ).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

    Es muss sich um einen unmittelbaren Beitrag des Beamten oder Soldaten zur Flugsicherheit handeln, in dessen Rahmen dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden (BayVGH vom 22.7.2003 Az. 3 ZB 03.806 ).
  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 B 09.252

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal

    Es muss sich um einen unmittelbaren Beitrag des Beamten oder Soldaten zur Flugsicherheit handeln, in dessen Rahmen dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden (BayVGH vom 22.7.2003 Az. 3 ZB 03.806 â?¹jurisâ?º).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 09.313

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

    Es muss sich um einen unmittelbaren Beitrag des Beamten oder Soldaten zur Flugsicherheit handeln, in dessen Rahmen dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden (BayVGH vom 22.7.2003 Az. 3 ZB 03.806 ).
  • VG München, 07.11.2012 - M 21 K 11.3025
    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung setzt eine zulagenberechtigende Verwendung als flugzeugtechnisches Personal im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 a) Vorbem BBesO A/B in qualitativer Hinsicht voraus, dass der Beamte oder Soldat eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit dergestalt zu leisten hat, dass dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden ( OVG Münster vom 15.04.1999 - 12 A 4064/98 - Schütz/Maiwald BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53; BayVGH vom 22.07.2003 - 3 ZB 03.806 - juris; zuletzt sich anschließend: OVG Lüneburg vom 24.11.2009 - 5 LC 159/07 - juris; BayVGH vom 23.11.2010 - 14 B 09.313, 14 B 10.417 u.a.m. - juris).
  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.277

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal

    Es muss sich um einen unmittelbaren Beitrag des Beamten oder Soldaten zur Flugsicherheit handeln, in dessen Rahmen dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden (BayVGH vom 22.7.2003 Az. 3 ZB 03.806 ).
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